
Feste
Nach den Sommerferien starten wir wieder mit den Aktivitäten unsers Vergnügungsausschusses. Helfende Hände sind willkommen.
Als nächstes findet das große Kinderfest statt.

Wichtige Termine
Hier sind alle wichtigen Termine zu finden, die für unsere Kleingartenanlage von Bedeutung sind. Informieren Sie sich über die Arbeitsdienste, bei denen wir gemeinsam unsere Anlage pflegen und die Gemeinschaft stärken.
Die Müllzeiten geben Ihnen Auskunft darüber, wann die Abfallentsorgung stattfindet, um eine saubere und ordentliche Anlage zu gewährleisten.
Des Weiteren werden hier die Termine für die Hauptversammlungen sowie verschiedene Veranstaltungen aufgelistet, die für den Austausch und die Geselligkeit unter den Pächtern wichtig sind.
Halten Sie sich bitte an die angegebenen Zeiten und tragen Sie aktiv zum Leben in unserer Kleingartenanlage bei!

Kleingärtnerische
Nutzung
Was bedeutet ausreichende kleingärtnerische Nutzung?
Ihr habt zwei Obstbäume, zwei Beerensträucher, einige Kräuter und hinten an der Laube noch 4 Tomaten, ja sogar Salat.
Aber Hand aufs Herz, seid Ihr wirklich der Meinung, dass dies im Verhältnis zur Gartengröße ausreicht, um euerm Vertrag und dem Bundekleingartengesetz Genüge zu tun?
Zuerst ist die Frage zu klären:
Wie bekomme ich heraus, wie groß die Fläche meines Gartens für die kleingärtnerische Nutzung sein soll?
Anhand der gesamten Quadratmeter Eurer Parzelle, wie sie im Pachtvertrag oderder Rechnung stehen (ggf. bei Vorstand anfragen),
minus der Quadratmeter Eurer Laube.
Von dieser verbleibenden Fläche zieht Ihr weiterhin die erlaubte 6%ige Versiegelung (Terasse etc.) des Gartens ab.
Also ein Beispiel :
Gartengröße insgesamt 300m² minus Laube und Versiegelung = 258 m²
Die Hauptfläche davon für die kleingärtnerische Nutzung muss
mehr als 50% = ca. 130m²
betragen.
Die Beetfläche (schwarze Erde) mindestens 10% = ca. 30m²
von der Gartengröße 300m²
und davon fläschenmäßig
- überwiegend Gemüsebeete
- einjährige Pflanzen/Feldfrüchte
- Kräuter
- Erdbeeren (als mehrjährige Pflanzen)
- Sommerblumen, Schnittblumen
- Hochbeete als Sonderform
Bäume/Sträucher insgedamt mindestens ca. 70m²
- Obst/Beeren
- Himbeeren
- Rankgewäschse, z.B. Brombeeren
- Kiwi
- Nutzpflanzen für die Tierwelt
Restfläche ca. 30m²
- Gewächshaus (max. 7m²)
- Frühbeet
- Kompostanlage
- usw.
Fragt Ihr Euch, was noch bleibt für das, was für Euch vielleicht den Erholungswert ausmacht?
Als sog. Nebenfläche verbleiben ca. 128m²
Da ist Platz für
- eine kleine Rasenfläche
- Ziersträucher
- Spielbereich für die Kinder
- Sitzecke
- Grill
- etc.
Rechnet mal nach! Euer Vorstand freut sich